Wien
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Auch tagsüber und auf allen Straßen müssen mehrspurige Fahrzeuge
in Österreich jetzt beim Fahren das Licht einschalten. Als Lichtquelle kommen
das Abblendlicht oder das Tagfahrlicht in Frage. "Das
Einschalten des Abblendlichtes genügt, die Autofahrer brauchen ihre
Fahrzeuge auf keinen Fall umrüsten, um der neuen Pflicht Genüge zu
tun", stellt Gottfried Moser, technischer Schulungsleiter des
ARBÖ fest.
Der ARBÖ, der die Sicherheitsvorteile dieser neuen Lichtpflicht
anzweifelt, informiert umfassend über die neuen Vorschriften: In
allen 100 ARBÖ-Dienststellen liegt der neue Folder "Fahren mit
Licht am Tag" zur freien Mitnahme bereit. Auf der ARBÖ-Website
kann dieser Folder in pdf-Form heruntergeladen werden (Ebenso
kostenlos bietet der ARBÖ - kostenlos für Mitglieder und
Nicht-Mitglieder - einen praktischen Aufkleber fürs Armaturenbrett
an, damit die Autofahrer nach der Fahrt nicht vergessen, das Licht
wieder auszuschalten.
Und
hier noch alles Wissenswerte in Kürze: Wer
ohne Licht am Tag fährt, wird bis April 2006 nicht bestraft. Ab
dann kostet ein Organmandat 15 Euro. Bei einer Strafanzeige wird es
teuerer und kann bis zu 5.000 Euro ausmachen. Mit Nebellicht
(Breitstrahler) kann die neue Lichtpflicht auf keinen Fall erfüllt
werden. Zwar wäre es rein rechtlich möglich, das Nebellicht
gemeinsam mit dem Abblendlicht für Licht am Tag zu verwenden.
"Das
würde zu einer völlig sinnlosen Überblendung führen und andere
Verkehrsteilnehmer gefährden!", warnt ARBÖ-Techniker
Moser." Wir
vom ARBÖ sind strikt dagegen und raten dringend, Nebellicht nur
dann einzusetzen, wenn es sinnvoll ist, genauso wie sie es bisher in
den Fahrschulen gelernt haben: Bei Sichtbehinderung durch Nebel,
Regen, Schnee und dergleichen".
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