Ein
Autofahrer, der 18 Punkte in Flensburg angehäuft hat, muss im
Normalfall seinen Führerschein abgeben und eine
medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren. Wie
der ADAC berichtet, kann es aber auch bei weit weniger Punkten
vorkommen, dass der Fahrer ohne Vorwarnung zur MPU geschickt wird.
Weigert sich der Fahrer, wird ihm der Führerschein solange
entzogen, bis er ein positives Untersuchungsergebnis vorlegen kann.
So passierte es einem Münchner, der innerhalb von neun Monaten
dreimal die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet und dafür
insgesamt acht Punkte in Flensburg kassiert hatte. Auch wenn die
Geschwindigkeitsverstöße innerhalb weniger Monate erfolgten, hat
der ADAC erhebliche Bedenken, wenn hieraus auf die fehlende
Fahreigung geschlossen wird. ADAC-Jurist Dr. Markus Schäpe: „Wenn
dieser Fall Schule macht, wird damit das Punktesystem im Ergebnis
aufgehoben.“
Der
Autofahrer hatte bis dahin noch keinen Punkt in Flensburg. Im
Regelfall würde er vom Landratsamt nur eine schriftliche Verwarnung
bekommen, die ihn auf sein hohes Punktekonto aufmerksam macht und
auf mögliche Aufbauseminare zum Punkteabbau hinweist. Stattdessen
ordnete die Verkehrsbehörde zusätzlich die sofortige Teilnahme an
der MPU an. Begründung: Die wiederholten Verkehrsverstöße lassen
den Schluss zu, dass dem Autofahrer die nötige Einsicht in die
Gefährlichkeit des zu schnellen Fahrens fehlt. Dieser Ansicht
schloss sich auch das Verwaltungsgericht (VG München, DAR 07, 167)
an.
Der
Gesetzgeber hat mit dem Punktesystem ein Verfahren geschaffen, das
sich im Grundsatz bewährt hat. Bei der letzten größeren Änderung
1999 wurde ausdrücklich festgeschrieben, dass ein
Verkehrsteilnehmer nur dann bei Erreichen von 18 Punkten als
ungeeignet anzusehen ist, wenn er bei 8 Punkten eine schriftliche
Verwarnung und bei 14 Punkten durch die Teilnahme am Aufbauseminar
nachhaltig gewarnt wurde. Fehlt eine dieser Maßnahmen, ist der
Punktestand zu reduzieren, um den Betroffenen vor dem
Führerscheinverlust zu bewahren. Dieses bewährte System wird
jedoch entwertet, wenn die MPU bei wiederholten Tempoverstößen,
unabhängig vom Punktestand, angeordnet werden kann.
|