Ältere
Genehmigungen der Flensburger Behörde erkennt man an der Wellenlinie.
Sie wird seit Jahren nur noch für Fahrradteile ausgegeben, für die
es keine internationalen Regeln gibt. Im Auto ist sie höchstens noch
auf älteren Warndreiecken zu finden.
Häufig
mit dem runden ECE-Zeichen verwechselt wird das Symbol der
EU-Betriebserlaubnis. Das seltenere eckige Zeichen enthält jedoch ein
kleines "e". Die Zahl dahinter bezeichnet wieder das Land,
aus dem die Zulassung stammt. Im Gegensatz zur ECE sind hier aber nur
Länder der Europäischen Union vertreten. Das EU-Zeichen findet sich
beispielsweise auf Rückspiegeln, Hupen und Freisprecheinrichtungen.
Gern
gefragt wird im Handel und Werkstätten und bei Polizeikontrollen, wo
in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) stünde, dass ein
bestimmtes Teil zugelassen ist. Die korrekte Antwort lautet immer öfter:
nirgends. Das deutsche Vorschriftenwerk legt im § 19 pauschal fest,
dass nach ECE- und EU-Regeln geprüfte Teile erlaubt sind. Leider wird
die ECE dabei nicht beim Namen genannt, sondern mit "Übereinkommen
vom 20. März 1958" umschrieben.
Infos
und Fotos von: Hella KGaA Hueck & Co, www.hella.com
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