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Zusatzscheinwerfer: Welche sind zugelassen?
"Hat der Scheinwerfer auch TÜV?" 

So oder ähnlich lautet eine häufig gestellte Frage beim Kauf von Autozubehör. Sie geht aber an der Realität vorbei, denn die Zulassung von lichttechnischen Teilen ist nach anderen Kriterien geregelt. Doch wie erkennt man, ob Lampen, Leuchten oder Lichtquellen den Vorschriften entsprechen?

 

Es gibt drei Symbole, auch Prüfzeichen genannt, die eine Zulassung anzeigen. Das gebräuchlichste ist das runde E-Zeichen, das sich jeder beispielsweise in den Ecken der Autoscheiben ansehen kann. Es bestätigt eine Genehmigung nach den Regeln der ECE, der Economic Commission for Europe. Diese UN-Unterorganisation hat übrigens wenig mit der EU zu tun. Nach ECE-Vorschriften geprüfte Teile sind in Deutschland zugelassen, auch wenn die Genehmigung aus einem anderen Land stammt. Woher, sagt die Zahl hinter dem E. Die 1 steht für Deutschland, eine 2 für Frankreich oder die 3 für Italien. Die Liste der Länder reicht inzwischen bis E48 für Neuseeland, das zwar nicht zu Europa gehört, sich aber dem Regelwerk angeschlossen hat.

Die Frage, ob ein bestimmtes Teil vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen ist, hat deshalb keine Bedeutung für die Genehmigung. Die Prüfzeichen ausländischer Behörden gelten ebenso. Allerdings genießt das E1 international einen sehr guten Ruf. Es besagt jedoch nicht, ob das Teil auch in Deutschland hergestellt wurde, sondern nur, dass das KBA die Genehmigung erteilt hat.

 
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