So
oder ähnlich lautet eine häufig gestellte Frage beim Kauf von
Autozubehör. Sie geht aber an der Realität vorbei, denn die
Zulassung von lichttechnischen Teilen ist nach anderen Kriterien
geregelt. Doch wie erkennt man, ob Lampen, Leuchten oder
Lichtquellen den Vorschriften entsprechen?
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Es
gibt drei Symbole, auch Prüfzeichen genannt, die eine Zulassung
anzeigen. Das gebräuchlichste ist das runde E-Zeichen, das sich jeder
beispielsweise in den Ecken der Autoscheiben ansehen kann. Es bestätigt
eine Genehmigung nach den Regeln der ECE, der Economic Commission for
Europe. Diese UN-Unterorganisation hat übrigens wenig mit der EU zu
tun. Nach ECE-Vorschriften geprüfte Teile sind in Deutschland
zugelassen, auch wenn die Genehmigung aus einem anderen Land stammt.
Woher, sagt die Zahl hinter dem E. Die 1 steht für Deutschland, eine
2 für Frankreich oder die 3 für Italien. Die Liste der Länder
reicht inzwischen bis E48 für Neuseeland, das zwar nicht zu Europa
gehört, sich aber dem Regelwerk angeschlossen hat.
Die
Frage, ob ein bestimmtes Teil vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
zugelassen ist, hat deshalb keine Bedeutung für die Genehmigung. Die
Prüfzeichen ausländischer Behörden gelten ebenso. Allerdings genießt
das E1 international einen sehr guten Ruf. Es besagt jedoch nicht, ob
das Teil auch in Deutschland hergestellt wurde, sondern nur, dass das
KBA die Genehmigung erteilt hat.
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