Zum
1. Juli 2006 sind in Tschechien wichtige Verkehrsregeln geändert
worden. Zuwiderhandlungen werden künftig schärfer, mindestens
jedoch mit 1.500 Kronen (ca. 53 Euro) geahndet.
Der
ADAC hat die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt:
- Kraftfahrer
müssen ganzjährig auch tagsüber mit Licht fahren. Bislang war
dies nur für die Wintermonate vorgeschrieben. Verstöße werden
mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 1 500 Kronen (ca. 53
Euro) geahndet.
- Wer ohne
Freisprecheinrichtung am Steuer telefoniert, riskiert ein Bußgeld
in Höhe von 1 500 bis 2 500 Kronen (ca. 53 bis 90 Euro).
- Im
Kreisverkehr gelten jetzt die gleichen Regeln wie in
Deutschland. Blinken nur beim Verlassen des Kreisverkehrs.
- 50 Meter
vor sowie auf Bahnübergängen gilt Tempo 30.
- Eine
durchgezogene gelbe Linie am Fahrbahnrand bedeutet Halt- und
Parkverbot; bei einer unterbrochenen gelben Linie darf gehalten
werden. Parkknöllchen kosten mindestens 1 500 Kronen (ca. 53
Euro).
- Kinder
unter 12 Jahren mit einem Gewicht unter 36 kg oder einer Größe
bis 1,50 m müssen in geeigneten Kinderrückhaltesystemen befördert
werden.
- Radfahrer
unter 18 Jahren benötigen einen Schutzhelm.
- Die
Warnwestenpflicht bei einem Unfall oder einer Panne auf Landstraßen
oder Autobahnen gilt nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge.
- Die
Verwendung von Radarwarngeräten ist verboten und kann mit einer
Geldstrafe bis zu 100 000 Kronen (ca. 3 530 Euro) geahndet
werden.
- Bei Verstößen
gegen die Vignettenpflicht (Autobahnen) werden an Ort und Stelle
Geldbußen in Höhe von 5 000 Kronen (ca. 176 Euro) kassiert.
Der
ADAC weist darauf hin, dass bei Unfällen mit Personenschäden,
schweren Sachschäden oder bei ungeklärter Schuldfrage die Polizei
gerufen werden muss. Das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt in
jedem Fall eine Verkehrsstraftat dar und wird mit mindestens 25 000
Kronen (ca. 880 Euro) bestraft.
Die
Mitnahme von Ersatzglühlampen ist in Tschechien Vorschrift. Auch
ausländische Kraftfahrer sind hier in der Vergangenheit schon
beanstandet worden (1 500 Kronen, ca. 53 Euro).