Mit dem Beitritt
von Rumänien und Bulgarien in die Europäische Union dürfen sich
Reisende auf Erleichterungen freuen, sollten jedoch auch
Besonderheiten beachten. Der ADAC hat die wichtigsten Verkehrsregeln
sowie Einreisebestimmungen für die EU-Neulinge zusammengestellt.
Die Einreise
in beide Länder ist ab 1. Januar 2007 mit dem Personalausweis
möglich, jedoch muss dieser für Rumänien mindestens sechs Monate
über das Ausreisedatum hinaus gültig sein.
Kinder unter
16 Jahren benötigen für Bulgarien einen Kinderausweis mit
Lichtbild oder den Kinderreisepass. In Rumänien genügt für Kinder
unter zehn Jahren der Eintrag im Eltern-Reisepass.
Autofahrern
empfiehlt der ADAC dringend, die Internationale Grüne
Versicherungskarte mitzuführen. Ein Internationaler Führerschein
ist nicht notwendig. Die Promillegrenze in Bulgarien liegt bei 0,5
Promille, Bußgelder für Alkohol am Steuer beginnen bei 200 Euro.
Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h werden mit 20 Euro
geahndet. In Rumänien gilt die 0,0-Promillegrenze, Verstöße
kosten mindestens 50 Euro.
Wer die
Höchstgeschwindigkeit um 20 km/ überschreitet, zahlt 15 Euro
Bußgeld. In beiden Ländern darf innerorts
mit 50 km/h gefahren werden, außerorts mit 90 km/h, Wohnmobile oder
Gespanne sind auf 80 bzw. 70 km/h beschränkt. Das Tempolimit auf
Autobahnen liegt in beiden Ländern bei 130 km/h. In Rumänien
müssen Autofahrer ganzjährig mit Tagfahr- oder Abblendlicht
fahren.
Quelle: ADAC
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