9.12.2005 |
Jetzt doch neue Steuer für Wohnmobile
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Böse Weihnachtsüberraschung für Campingfreunde
ADAC fordert den Gesetzesentwurf nochmals zu überdenken
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Mit einer deutlichen Erhöhung der Kfz-Steuer um mehrere hundert Prozent müssen trotz mehrfacher Proteste des ADAC jetzt die Besitzer von Wohnmobilen über 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht rechnen. Nach einem Gesetzesentwurf, über den der Bundesrat am 21. Dezember abstimmen wird, sollen Wohnmobile vom 1. Januar 2006 an wie Pkw auf der Basis des Hubraums unter Berücksichtigung der Schadstoffemission besteuert werden. Um Härtefälle zu vermeiden, ist zunächst ein gestaffelten Abschlag zwischen 50 und 25 Prozent vorgesehen, ab dem Jahr 2011 soll der „Rabatt“ dann dauerhaft 20 Prozent betragen.
Bei der Berechnung der neuen Steuersätze wird es nach Ansicht des ADAC massenhaft zu falschen Steuerbescheiden kommen, weil bei vielen betroffenen Fahrzeugen die Einstufung in eine bestimmte Schadstoffklasse nicht einwandfrei möglich ist. In den Fahrzeugpapieren stehen dazu oft gar keine Angaben, weil dies für die frühere Besteuerungsart nach Gewicht nicht erforderlich war. Auch die Schadstoffeinstufung von Klein-Lkw, zu denen die Fahrzeuge bisher zählten, ist nicht mit der
von Pkw vergleichbar.
Die Mehrbelastung für Wohnmobilbesitzer ist enorm. Bei einem Diesel-Fahrzeug von 3,1t zGG mit Euro-1-Einstufung beträgt beispielsweise der neue Steuersatz 27,35 Euro pro 100 ccm. Mit dem geplanten Abschlag von 40 Prozent ergibt dies für einen 2,8l-Motor eine Jahressteuer von 459,48 Euro. Bei einem gleichartigen Wohnmobil, das nicht Euro 1 entspricht, ergibt sich eine jährliche Belastung von über 630 Euro, und ab dem Jahr 2011 sogar von über 840 Euro. Bisher waren es weniger als 200 Euro.
Ein weiteres Problem dürfte auf die Besitzer älterer Wohnmobile zukommen. Der Bestand von rund 220 000 nicht schadstoffgeminderten Fahrzeugen ist nach Inkrafttreten der Neuregelung praktisch unverkäuflich. Hier fordert der ADAC eine Übergangsfrist von einigen Jahren, während der sich die Steuerberechnung an der bisherigen Gewichtsbesteuerung orientieren sollte.
Der ADAC appelliert dringend an den Gesetzgeber, den aktuellen Gesetzesentwurf noch einmal nachzubessern. Eine Steuererhöhung von mehreren hundert Prozent ist nach Ansicht des Clubs unzumutbar, zumal diese Fahrzeuge nur eingeschränkt genutzt werden, etwa für Urlaubsreisen.
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Quelle: ADAC
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